Honorar

Unsere Beratung ist individuell – genauso wie die Vergütung.

In der Regel rechnen wir nach Stundensätzen ab. 
Die Höhe richtet sich nach dem Aufwand und der Komplexität des jeweiligen Mandats. In bestimmten Fällen kann auch eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sinnvoll oder gesetzlich vorgeschrieben sein – etwa bei gerichtlichen Verfahren, in denen das RVG verbindliche Mindestgebühren festlegt.

Je nach Sachlage ist auch ein Pauschalhonorar möglich.

Sie erhalten stets eine klare, nachvollziehbare Aufstellung aller Leistungen. Vor Mandatsbeginn klären wir transparent, welche Kosten auf Sie zukommen. 
Denn rechtliche Beratung erfordert Vertrauen – und das schließt volle Kostentransparenz ein.

 

Start-Ups aufgepasst:

Ihr Unternehmen befindet sich in der Gründungsphase oder ist jünger als ein Jahr?
Dann profitieren Sie bei uns von vergünstigten Konditionen für die außergerichtliche Beratung – speziell zugeschnitten auf die rechtlichen Anforderungen junger Unternehmen

 

 

 

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