Honorar
In der Regel rechnen wir nach Stundensätzen ab.
Die Höhe richtet sich nach dem Aufwand und der Komplexität des jeweiligen Mandats.
Je nach Sachlage ist auch ein Pauschalhonorar oder eine Kombination möglich.
In einfach gelagerten Fällen kann auch eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sinnvoll oder gesetzlich vorgeschrieben sein – so etwa bei gerichtlichen Verfahren, in denen das RVG verbindliche Mindestgebühren festlegt.
Vor Mandatsbeginn klären wir transparent, welche Kosten auf Sie zukommen, Sie haben stets volle Kostentransparenz.
Start-Ups aufgepasst:
Ihr Unternehmen befindet sich in der Gründungsphase oder ist jünger als ein Jahr?
Dann profitieren Sie bei uns von vergünstigten Konditionen für die außergerichtliche Beratung – speziell zugeschnitten auf die rechtlichen Anforderungen junger Unternehmen.